(RoHS = Restricition of Hazardous Substances)
Die EU-Richtlinie 2015/863/EU (RoHS III) beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. In Deutschland dürfen keine Elektro -und Elektronikgeräte einschließlich Kabel und Ersatzteile in den Verkehr gebracht werden, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE, DEHP, BBP, DBP, DIBP oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenen Werkstoff enthalten.
Für Blei als Legierungselement gilt nach Anhang III folgende Ausnahmeregelung:
- 6(a)-I (Stahl max. 0,35%, Stahl feuerverzinkt max. 0,2%)
- 6(b)-I (Aluminiumleg. max. 0,4%)
- 6(c)-I (Kupferleg. max. 4%)
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