Elektronische Rechnung
Elektronische Rechnung
1) Öffnen
der PDF-Datei im Anhang
Zum öffnen der Datei benötigen Sie ein Programm, welches
PDF-Dateien lesen kann, z. B. Adobe Acrobat Reader: http://get.adobe.com/de/reader.
2) Rechtliche Stellung
der E-Mail-Rechnung
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind seit dem 01.07.2011
elektronische Rechnungen Papierrechnungen gleich gestellt. Eine digitale Signatur
ist nicht mehr nötig. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der
Internetseite des Bundesfinanzministeriums:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2012-07-02-Vereinfachung-der-elektronischen-Rechnungsstellung.html
3) Abweichende E-Mail-Adresse
oder Umstellung auf Papierrechnung
In einigen Fällen, z. B. wenn Sie eine eigenständige Buchhaltungs-Abteilung
haben, können Sie alle E-Mail-Rechnungen an eine einheitliche Adresse senden
lassen. Diese können Sie entweder selbst unter "Mein Konto > Rechnungsadresse"
eintragen oder unseren Vertrieb mit der Änderung beauftragen.
Außerdem haben Sie
die Möglichkeit, zwischen drei Varianten des Rechnungs- und Lieferscheindrucks
zu wählen:
- nur per Papier
- per Papier + zusätzlich
E-Mail
- nur per Mail (Standard-Einstellung)
Diese Einstellung können
Sie entweder selbst unter "Mein Konto > Rechnungsadresse" ändern
oder unseren Vertrieb mit der Änderung beauftragen.
4) Warum wir auf
elektronische Rechnungen setzen
- Schnell
- Vermeiden Sie Verzögerungen beim Erhalt Ihrer Rechnungen.
- Bequem
- Betrachten, verteilen, drucken oder speichern Sie Ihre benutzerfreundliche
PDF-Rechnung direkt von Ihrem E-Mail-Konto aus - egal wo Sie sind.
- Gesetzeskonform
- Unsere Rechnungen erfüllen die mehrwertsteuerrechtlichen Anforderungen
des Gesetzgebers.